Gehweg reinigen: So geht`s richtig!
Schritt für Schritt sauber bis zum Eingang
Für das Reinigen des Gehwegs von der Straße bis zum Hauseingang eignen Sie sich am besten einen fixen Ablauf an, der sich einfach und schnell regelmäßig wiederholen lässt. Befolgen Sie dafür diese Schritte, um Ihren Gehweg gründlich und effektiv zu reinigen:
1. Die Vorbereitung
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Werkzeuge und Materialien bereitlegen: Besen, Schaufel, Fugenkratzer, Hochdruckreiniger und umweltfreundliche Reinigungsmittel.
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Schutzkleidung anziehen: Handschuhe, festes Schuhwerk und Schutzbrille.
2. Den Groben Schmutz entfernen
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Grob reinigen/fegen: Entfernen Sie Laub, Zweige und anderen losen Schmutz mit einem Laubsauger/Laubbläser oder mit einem Besen.
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Unkraut beseitigen: Verwenden Sie einen Fugenkratzer oder einen Unkrautvernichter, um Unkraut und Moos aus den Fugen zu entfernen.
3. Tiefenreinigung durchführen
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Hochdruckreiniger einsetzen: Nutzen Sie einen Hochdruckreiniger, um hartnäckigen Schmutz und Flecken zu entfernen. Achten Sie darauf, umweltfreundliche Reinigungsmittel zu verwenden.
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Alternativ: Verwenden Sie einen Gartenschlauch mit Spritzpistole und eine Bürste für empfindlichere Oberflächenbereiche.
4. Nachbehandlung
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Fugen auffüllen: Füllen Sie die Fugen nach der Reinigung mit Sand oder Fugenmörtel auf, um das Wachstum von neuem Unkraut zu verhindern.
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Versiegelung: Versiegeln Sie den Gehweg, um ihn vor zukünftigen Verschmutzungen und Witterungseinflüssen zu schützen.
Noch ein paar Tipps zur Gehwegreinigung
Mit diesen Tipps und den richtigen Werkzeugen von WALTER Werkzeuge bleibt Ihr Gehweg sauber und gepflegt. Starten Sie noch heute mit der Reinigung und spazieren Sie auf sauberen und sicheren Pfaden, ohne auszurutschen!
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Regelmäßigkeit: Reinigen Sie Ihren Gehweg regelmäßig, um die Ansammlung von Schmutz und das Nachwachsen von Unkraut – gerade im Sommer – sowie herumliegendes Laub im Herbst zu verhindern.
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Umweltfreundliche Reinigungsmittel: Vermeiden Sie aggressive Chemikalien, denn sie beschädigen die Oberfläche und belasten die Umwelt. Verwenden Sie stattdessen Natron, Essig oder Waschsoda für hartnäckige Flecken wie Fett oder Öl.
Ein Hochdruckreiniger für jeden Gehweg?
Nicht alle Gehwege sind für die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger geeignet. Gehwege aus Tonsteinziegeln oder Naturstein wie Granit oder Basalt sind stabil und hart genug, um dem Wasserdruck standzuhalten. Anders verhält es sich bei Gehwegen aus Beton oder Terracotta. Hier kann der Hochdruckstrahl die Oberflächenschicht beschädigen. Bei Gehwegen mit breiten Fugen ist Vorsicht geboten, da der starke Wasserstrahl die Fugenmaterialien entfernen und die Steinplatten lockern kann.
Wer weiß, dass ein Hochdruckreiniger für seinen Gehweg nicht geeignet ist, kann auf eine sanftere Reinigung mit Schlauch und Bürste zurückgreifen. Diese einfachen Geräte ermöglichen eine schonende, aber dennoch effektive Reinigung, besonders in Kombination mit umweltschonenden Reinigungsmitteln. Auch ein weniger starker Akku-Druckreiniger kann helfen, hartnäckigen Schmutz zu entfernen, ohne die Oberfläche zu beschädigen.
Reinigungspflicht für Gehwege?
Als Haus- oder Grundstückseigentümer trägt man die Verkehrssicherungspflicht für den angrenzenden Gehweg. Dies umfasst nicht nur den Winterdienst, sondern auch die regelmäßige Reinigung von Laub und Unkraut. Obwohl der Bürgersteig öffentliches Eigentum der Gemeinde ist, liegt die Verantwortung für dessen Sicherheit in der Regel beim Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Maßgeblich dafür sind die jeweiligen Gemeindesatzungen, die sicherstellen sollen, dass Fußgänger ohne Gefahr den Gehweg nutzen können. Kann der Eigentümer diese Pflichten aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht erfüllen, muss er selbst für Ersatz sorgen.
Details und Übertragung der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht erstreckt sich über die gesamte Länge der Grundstücksgrenze und gilt für alle Arten von Schmutz, einschließlich Laub und Unkraut. Es gibt keine gesetzlichen Mindestverpflichtungen für die Häufigkeit der Reinigung, jedoch sollte der Gehweg zwischen 06:00 und 20:00 Uhr weitgehend sauber gehalten werden. Der Einsatz von Laubbläsern ist dabei auf bestimmte Zeiten beschränkt. Eigentümer können die Reinigungs- und Winterdienstpflichten an Mieter übertragen, sofern dies im Mietvertrag und der Hausordnung festgelegt ist. Die Pflicht zur Sicherstellung eines gefahrlosen Gehwegs bleibt jedoch immer bestehen.